Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für
den gesamten Geschäftsbereich der L. Alimi GmbH
(nachfolgend "Firma"). Die Firma bietet Beratung, Projektierung,
Produktion von kältetechnischen Apparaten und Anlagen für
Klima-, Kühl-, Gefrieranlagen und Wärmepumpen sowie
Anlagen und Apparate aller Art. Sie bietet zudem den Unterhalt,
den Verkauf und Serviceleistungen aller Art und tritt als
Generalunternehmerin auf. Inhalt, Umfang und Preise der
einzelnen Leistungen werden in den Offerten beschrieben. Sie
bilden die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen
dem Kunden und der Firma
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte
der Firma betreffend den Bezug von Produkten und/oder
Dienstleistungen durch den Kunden zustande.
Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die
von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt
und/oder Produkte direkt kauft.
3. Preise
Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise
in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich
exklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).
Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig
anwendbarer Steuern.
Die Preise verstehen sich exklusive Verpackungs- und
Versandkosten.
Die Preise verstehen sich exklusive vorgezogener
Recyclinggebühren.
Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es
gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Preise gemäss Preisliste der Firma.
4. Bezahlung
Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten:
Rechnung, Vorauskasse, Anzahlung.
Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag
innert 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Wird
die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist
beglichen gerät der Kunde automatisch in Verzug.
Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen
in der Höhe von 5% (fünf Prozent).
Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer
allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht
zulässig.
Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden
eine Anzahlung verlangen.
Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung
oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.
5. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
im Eigentum der Firma. Letztere ist berechtigt, einen
entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister beim
zuständigen Amt auf Kosten des Kunden vorzunehmen. Der
Kunde hat die gelieferten Produkte auf seine Kosten während
der Dauer des Eigentumsvorbehalts instand zu halten und zu
Gunsten der Firma gegen alle Risiken zu versichern.
6. Pflichten der Firma
6.1 Lieferung / Liefertermine
Die Lieferung erfolgt binnen 20 (zwanzig) Arbeitstagen nach
Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf)
Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das
neue Lieferdatum wird kommuniziert.
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als
Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt
durch die Übergabe der bestellten Produkte an den
vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht
es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten
Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht
erhöht werden.
6.2 Dienstleistungserbringung
Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, erfüllt die Firma
ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten
Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen
vereinbart gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma.
6.3 Hilfspersonen
Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung
ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen.
Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson
unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen
Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.
7. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet sämtliche Vorkehrungen welche zur
Erbringung der Dienstleistung durch die Firma erforderlich sind
umgehend vor zunehmen. Der Kunde hat die Vorkehrungen am
vereinbarten Ort zur vereinbarten Zeit und im vereinbarten Mass
vorzunehmen. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen
geeigneter Informationen und Unterlagen für die Firma.
8. Abwerbe- und Anstellungsverbot
Der Kunde darf ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der
Firma dessen Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen weder
auf eigene noch auf Rechnung eines Dritten abwerben oder
einstellen. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist es
dem Kunden untersagt, Mitarbeitende oder sonstige Hilfspersonen
der Firma in irgendeiner Weise direkt oder indirekt zu beschäftigen.
Dieses Verbot gilt bis ein Jahr nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses und ist auf das Tätigkeitsgebiet des
entsprechenden Mitarbeiters oder Hilfsperson beschränkt.
9. Umtausch
Ein Umtausch von Produkten wird grundsätzlich ausgeschlossen.
10. Gewährleistung
Die Firma gewährleistet, dass das Produkt den
Produktespezifikationen entspricht und die vereinbarten
Dienstleistungen in branchenüblicher Qualität ausgeführt werden.
Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von
maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.
Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht
der Firma zu, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt
repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine
Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine
Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch
auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird
ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde
keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung
beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen
Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.
11. Haftung
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und
Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des
Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht
durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend
zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich
ausgeschlossen.
12. Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und
allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren
Benutzung vom Inhaber berechtigt.
Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen
haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum
Inhalt, es sei denn dies werde explizit erwähnt.
Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das
Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder
sonstigem welches der Kunde im Zusammenhang mit diesen
Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der
Firma explizit genehmigt.
Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte,
Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht
haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte
Dritter verletzt werden.
Der Kunde gibt sich einverstanden, dass die Firma von den beim
Kunden ausgeführten Arbeiten Fotodokumentationen erstellen
und diese auch zu Werbezwecken verwenden kann.
13. Datenschutz
Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses
aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus
dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die
Massnahmen welche zur Sicherung der Daten gemäss den
gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt
sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung
seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und
ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten
oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom
Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es
nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu
Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung
notwendigen Daten können auch an beauftrage
Dienstleistungspartner oder sonstigen Dritten weitergegeben werden.
14. Änderungen
Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und
Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.
Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des
Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese
Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht
durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend
zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich
ausgeschlossen.
15. Priorität
Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen
vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen welche die
Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren gehen diesen AGB vor.
16. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses
Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die
Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine
wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten
wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe
kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.
17. Vertraulichkeit
Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich,
sämtliche Informationen welche im Zusammenhang mit den
Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu
behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des
Vertrages bestehen.
18. Höhere Gewalt
Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten
oder beigezogenen Dritten infolge höherer Gewalt wie
beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche,
Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen,
Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus,
Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden unmöglich
so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie
einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der
Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere
Gewalt länger als 60 (sechzig) Tage kann die Firma vom Vertrag
zurück treten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes
Entgelt vollumfänglich zurück zu erstatten.
Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche infolge vis major sind ausgeschlossen.
19. Agenten und Vertriebspartner
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, das allfällige Vertriebspartner oder
Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma
arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber
direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für
Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.
20. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine
zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht
am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des
Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.
L. Alimi GmbH
Wehntalerstrasse 7
8173 Neerach